Abgabefrist Steuererklärung 2022: Abgabe mit Beratung erst am 31. Juli 2024!

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben? Auf diese Frage gibt es viele verschiedene Antworten. Generell gilt, dass „Pflichtveranlagungen“ (also Steuererklärungen von Personen, die per Gesetz zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind) bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein müssen.

Steuererklärung 2022 selber machen: Abgabetermin 02. Oktober 2023

Für die Steuererklärung des Jahres 2022 gibt es eine Sonderregelung: Wegen Corona-bedingter steuerlicher Neuerungen und damit verbundenem Mehraufwand bei der Erstellung der Steuererklärung wurde die Abgabefrist um 2 Monate verlängert. Damit müsste sie bis zum 02. Oktober 2023 abgegeben worden sein.

Steuererklärung 2022 mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Abgabetermin 31. Juli 2024

Wer die Erklärung bis jetzt noch nicht abgegeben hat, kann eine weitere Sonderregel für sich nützen: Wer nämlich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein seine Erklärung erstellen lässt, hat dafür noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Freiwillige Steuererklärung: Abgabefrist jederzeit, bis 4 Jahre rückwirkend

 

Wer nicht nach dem Gesetz dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat für seine freiwillige Steuererklärung bis zu 4 Jahre Zeit. Wer sich also mit einer freiwilligen Erklärung (Fachbegriff: „Antragsveranlagung“) rückwirkend noch für 2022 Steuererstattungen sichern möchte, hat dafür bis zum 31. Dezember 2026 Gelegenheit.

Kontakt

Jens Bleikamp

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. 

 

Telefon +49 511 899 77 979

jens.bleikamp@vlh.de

Adresse

Beratungsstelle Hannover-Südstadt

Sallstr. 57

30171 Hannover

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