Generell gilt, dass die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen ist. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt, hat verlängerte Fristen. Dabei gibt es
wegen der Corona-Pandemie einige Sonderregelungen. Freiwillig eingereichte Steuererklärungen (ohne gesetzliche Verpflichtung) sind immer 4 Jahre rückwirkend möglich. Konkret gelten folgende
Termine:
Pflicht-Steuererklärung 2021 ohne/mit Beratung: bereits abgelaufen
Freiwillige Steuererklärung 2021: 31. Dezember 2025
Pflicht-Steuererklärung 2022 ohne Beratung: bereits am 02. Oktober 2023 abgelaufen
Pflicht-Steuererklärung 2022 mit Beratung: 31. Juli 2024
Freiwillige Steuererklärung 2022: 31. Dezember 2026
Pflicht-Steuererklärung 2023 ohne Beratung: 02. September 2024
Pflicht-Steuererklärung 2023 mit Beratung: 02. Juni 2025
Freiwillige Steuererklärung 2023: 31. Dezember 2027
Pflicht-Steuererklärung 2024 ohne Beratung: 31. Juli 2025
Pflicht-Steuererklärung 2024 mit Beratung: 30. April 2026
Freiwillige Steuererklärung 2024: 31. Dezember 2028
Generell bekommt der Steuerpflichtige den Steuerbescheid vom Finanzamt per Post zugeschickt. Sollten Sie Ihrem Steuerberater oder Ihrem Berater bei der Lohnsteuerhilfe eine Empfangsvollmacht ausgestellt haben, bekommt dieser den Steuerbescheid und kann ihn zügig prüfen und ggf. Einspruch einlegen.
Für den Fall, dass das Finanzamt Nachfragen haben sollte, ist es wichtig, dass Sie mir eine Vertretungsvollmacht ausgestellt haben. Dann kann ich Ihnen die Beantwortung der Frage(n) abnehmen. In äußerst seltenen Einzelfällen kommt es vor, dass ich eine Frage nicht auf Basis der mir vorliegenden Belege beantworten kann und bei Ihnen rückfragen muss.
Das kommt darauf an.
Von allen brauche ich nachfolgende vier Erklärungen/Vollmachten, um die Steuererklärung zu erstellen und abschicken zu können:
Darüber hinaus benötige ich immer Ihre persönlichen Daten und die Einkommensnachweise wie z.B.
Alle weiteren Belege sind nur so weit einzureichen, wie Sie diese geltend machen wollen und können. Sollten Sie z.B. Einkünfte aus Vermietung haben, überlassen Sie mir bitte
Falls Sie Fortbildungs-, Werbungskosten und/oder andere Kosten geltend machen wollen (siehe Checkliste), bitte auch dafür entsprechende Belege einreichen.
Alle Belege bitte unbedingt vorab gescannt über folgenden sicheren Belegupload senden: https://belege.vlh.de/3557 - DANKE!
Last but not least hier noch die obligatorische (Datenschutzerklärung), damit Sie sicher sein können, dass Ihre Daten bei mir in guten Händen sind.
Obwohl viele anders denken, ist in Deutschland NICHT jeder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Verpflichtet sind Arbeitnehmer:innen mit Nebeneinkünften über 410 Euro oder Ehepaare mit den Lohnsteuerklassen III und V. Rentner sind nur dann verpflichtet, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro für Alleinstehende) überschreiten. Sie sind auch dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn Sie sogenannte Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Selbstverständlich sind alle Selbstständigen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderfälle. Wenn Sie denken, zu einem davon zu gehören, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung. Sie müssen immer dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Ihre Einkünfte oder Teile Ihrer Einkünfte unversteuert sind. Das ist z.B. bei Mieteinkünften der Fall. Renten sind, wie oben beschrieben, unversteuert. Grundsätzlich beraten wir Mitglieder nach § 4 Nr.11 StBerG.
Das hängt vorrangig davon ab, wie gut vorbereitet ich die Unterlagen von Ihnen bekomme. Wenn Sie mir alle Erklärungen, Belege und Informationen vollständig in elektronischer Form übermittelt haben, kann ich Ihre Steuererklärung kurzfristig fertigstellen. Erfahrungsgemäß gerät der Arbeitsfluss nur durch notwendige Rückfragen, unvollständige und unzureichend aufbereitete Unterlagen ins Stocken. Sie haben es also in der Hand, wie schnell wir Ihre Steuererklärung fertigstellen können.
Nein, das übernehmen wir für Sie!
Im Allgemeinen vergehen drei bis 12 Wochen von der Einreichung Ihrer Steuererklärung bis zum Versand des Steuerbescheides.
Vom Tag der Übermittlung Ihrer Steuererklärung an kann es drei bis 12 Wochen dauern, bis der Steuerbescheid vom Finanzamt eintrifft. Der Zahlungseingang auf Ihrem Konto erfolgt dann innerhalb weniger Tage nach Eingang des Bescheids.
In der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. zahlen Sie nicht für eine einzelne Steuererklärung, sondern Sie werden Mitglied durch Ihre Beitrittserklärung. Sie zahlen abhängig vom Einkommen einen Jahres-Mitgliedsbeitrag zwischen 39 Euro und 385 Euro. Dafür können Sie ein Jahr lang den Rat und die Unterstützung Ihres Beraters in Anspruch nehmen. Für Ehepaare fällt für eine gemeinsame Steuererklärung nur ein Beitrag an. Die Beträge liegen i.d.R. deutlich unter denen, die Sie einem Steuerberater bezahlen müssten. Die aktuellen Beitragssätze im Detail finden Sie hier auf der VLH-Website.
Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass ein Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für 2023 liegt diese Grenze bei Einkünften in Höhe von 10.908 Euro.
Am einfachsten bin ich über das Kontaktformular zu erreichen. Mich telefonisch zu erreichen, ist eher schwierig, weil ich entweder in Kundengesprächen gebunden bin oder daran arbeite, die Steuererklärungen unserer Mitglieder so zügig wie möglich fertigstellen und einreichen zu können. Deshalb schreiben Sie mich gerne über das Kontaktformular an. Ich lese die darüber eingehenden eMails mehrmals am Tag und antworte Ihnen schnellstmöglich.
Bei der Beitrittserklärung handelt es sich um ein Dokument, mit dem Sie Mitglied in der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. werden. Als Mitglied bekommen Sie von mir Beratung und Unterstützung in all Ihren Steuerfragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur nach Vorlage einer unterzeichneten Beitrittserklärung für Sie tätig werden darf.
In der Vertretungsvollmacht berechtigen Sie mich, als Ihr persönlicher Bevollmächtigter mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten. Dadurch darf ich u.a. Ihren letzten Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt abrufen, aus dem ich wichtige Informationen für Ihre aktuelle Steuererklärung entnehmen kann. Über die sogenannte Vollmachtsdatenbank (VDB) kann ich alle für Sie gemeldeten Daten (Lohnsteuerbescheinigung, Versorgungsbezüge, Renteneinkünfte, Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge) beim Finanzamt abrufen.
Das Finanzamt schickt eine solche Steueraufforderung beispielsweise, wenn es eine sog. Kontrollmitteilung über Einkünfte, die sich steuerlich auswirken können, bekommen hat. Das kommt zum Beispiel im Falle eines Erbes, einer Schenkung oder auch bei Zinserträgen vor. Zudem werden sämtliche Lohnersatzleistungen automatisch dem Finanzamt gemeldet. In der Aufforderung wird eine Frist genannt, innerhalb der Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben sollten. Tun Sie das nicht, macht das Finanzamt umgehend einen Verspätungszuschlag geltend. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, ist es immer ratsam, rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
Generell gilt: Renteneinkünfte sind steuerpflichtig. Allerdings hängt es von der Höhe Ihrer Renteneinkünfte und anderen Faktoren ab, ob Sie tatsächlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Grundsätzlich besteht in Deutschland durch das Alterseinkünftegesetz eine Steuerpflicht, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet. Diese Grenzen ändern sich von Jahr zu Jahr. Für das Jahr 2023 liegt die Grenze für alleinstehende Rentner bei 10.908 Euro. Wenn Ihre jährlichen Renteneinkünfte unterhalb dieser Grenzen liegen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings kann es dennoch vorteilhaft sein, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, da Sie möglicherweise bestimmte Ausgaben oder Sonderausgaben geltend machen können, die zu einer Steuerrückerstattung führen. Beispielsweise könnten Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sein. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Näheres dazu wissen möchten.
Wenn Sie eine Wohnung vermieten und hohe Erhaltungsaufwendungen haben, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Erhaltungsaufwendungen können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Dadurch mindern Sie Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und somit auch Ihre Steuerlast. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, was Sie steuerlich geltend machen können und welche Vorteile dies für Sie hat.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten, haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Gleichzeitig fallen aber vermutlich Erhaltungsaufwendungen an, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können. Dadurch mindern Sie Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und somit auch Ihre Steuerlast. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, was Sie steuerlich geltend machen können und welche Vorteile dies für Sie hat.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten, haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Gleichzeitig fallen aber vermutlich Erhaltungsaufwendungen an, die Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können. Dadurch mindern Sie Ihre steuerpflichtigen Einnahmen und somit auch Ihre Steuerlast. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, was Sie steuerlich geltend machen können und welche Vorteile dies für Sie hat.
Wenn Ihre Krankenkasse Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dem Finanzamt gemeldet hat, müssen Sie in der Regel nichts weiter tun. Die Meldung der Beiträge dient dazu, dass das Finanzamt diese Informationen bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigen kann. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung die entsprechenden Anlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausfüllen und die von der Krankenkasse gemeldeten Beträge angeben. Diese Anlagen sind in der Regel bereits in den Steuerformularen enthalten.
Grundsätzlich hängt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung von verschiedenen Faktoren ab (siehe oben). Es ist möglich, dass Sie als Empfänger von Elterngeld eine Steuererklärung abgeben müssen. Vor allem aber kann es sein, dass Sie mit einer Steuererklärung eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten oder steuerliche Vergünstigungen geltend machen können. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie unsicher sind.
Wenn Sie eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 6 haben, bedeutet das in der Regel, dass Sie neben Ihrem Hauptjob zusätzlich einen weiteren Job oder andere Einkünfte hatten, bei denen keine Lohnsteuer abgeführt wurde. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung dient dazu, Ihre Einkünfte aus beiden Jobs zu versteuern und eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.
Wenn das Finanzamt Ihre Einkünfte geschätzt hat, bedeutet das, dass es Ihre Angaben auf Ihrer Steuererklärung für unvollständig oder unzureichend hält. Sie sollten in diesem Fall schnell handeln, um mögliche Probleme zu vermeiden. 1. Überprüfen Sie die Schätzung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Schätzung des Finanzamts richtig verstehen und prüfen Sie, ob sie korrekt ist. Vergleichen Sie die geschätzten Beträge mit Ihren eigenen Unterlagen. 2. Beschwerde einlegen: Wenn Sie glauben, dass die Schätzung falsch ist, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sie haben normalerweise einen bestimmten Zeitraum, um Einspruch einzulegen (innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Schätzungsbescheids). Geben Sie Ihre Gründe für den Einspruch an und legen Sie alle relevanten Dokumente vor, um Ihre Position zu stützen. 3. Klare Angaben machen: Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglichen Angaben unvollständig oder fehlerhaft waren, sollten Sie diese korrigieren und dem Finanzamt so schnell wie möglich die genauen Informationen übermitteln. Das kann helfen, die Schätzung zu korrigieren.
Ja, in der Regel müssen Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn sie für das vorangegangene Jahr noch keinen Steuerbescheid erhalten haben. Die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob ein Bescheid bereits ergangen ist oder nicht. Das Finanzamt benötigt die Steuererklärung, um die steuerliche Situation des Steuerpflichtigen zu prüfen und den Steuerbescheid zu erstellen. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um eventuelle Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge zu vermeiden.
Eindeutig ja. Das Finanzamt möchte in diesem Fall sicherstellen, dass Sie den korrekten Steuerbetrag übermittelt haben. Gleichzeitig bedeutet eine Steuererklärung für Sie die Chance, Kosten geltend zu machen, mit denen Sie Ihre Steuerlast reduzieren.
Krankengeld ist in der Regel steuerpflichtig (Progressionsvorbehalt) und muss in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Es wird als Einkommen behandelt und zusammen mit Ihren anderen Einkünften versteuert. Allerdings gibt es Freibeträge, die Sie in Anspruch nehmen können. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie dafür Unterstützung wünschen.
Ja, es lohnt sich in den meisten Fällen, eine Steuerklärung abzugeben, auch wenn man die Steuerklasse 1 hat. Durch die Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Zudem können Sie bestimmte Freibeträge beantragen, die Ihnen einen zusätzlichen Steuervorteil verschaffen können.
Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! Die Heirat hat Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht und kann dazu führen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. In Deutschland sind Ehepaare grundsätzlich zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung verpflichtet. Dies gilt jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel wenn Sie beide Einkommen haben oder wenn einer von Ihnen die Steuerklasse III/V wählt. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und welche Steuerklasse für Sie am vorteilhaftesten ist.
Nein, Eheleute, die getrennt veranlagt werden, haben unterschiedliche Steuernummern. Jeder Ehepartner erhält eine individuelle Steuernummer, die für seine persönlichen steuerlichen Angelegenheiten verwendet wird.
Als Vermieter einer Wohnung können Sie normalerweise nicht den Kaufpreis der Wohnung selbst abschreiben. Der Kaufpreis einer Immobilie wird in der Regel als Anschaffungskosten betrachtet und über einen längeren Zeitraum abgeschrieben, und zwar durch Abschreibungen auf den Gebäudewert. Die jährlichen Abschreibungen auf den Gebäudewert können als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt jedoch andere Kosten, die Sie im Zusammenhang mit der Vermietung der Wohnung absetzen können, wie z.B. Instandhaltungskosten, Reparaturen, Versicherungen, Werbungskosten, Grundsteuer, Zinsen für Kredite, Verwaltungskosten und weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung. Sprechen Sie mich gerne an, um sicherzustellen, dass Sie alle abzugsfähigen Kosten richtig berücksichtigen.
Ja, Sie können die Finanzierungskosten Ihrer vermieteten Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Die Kosten für Zinsen und andere Finanzierungskosten können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, welche Finanzierungskosten in Ihrem Fall abzugsfähig sind.
Wenn Sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, können Sie möglicherweise Arbeitsmittel (z.B. Büromaterialien, Büromöbel, Technologie) sowie Anteile Ihrer Internet- und Telefonkosten, Strom- und Heizkosten und Miete in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
In Deutschland können Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen innerhalb gewisser Grenzen steuerlich abgesetzt werden. Wichtig dafür ist, dass Sie die Kosten und Zahlungen mit Rechnungen nachweisen können. Sprechen Sie mich gerne an, um herauszufinden, welche steuerlichen Vorteile Sie konkret geltend machen können.
Durch die Abgabe einer Steuererklärung können Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Krankheits- und Heilbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und so Ihre Steuerlast reduzieren. Dabei ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Belege und Nachweise für Ihre Krankheitskosten sammeln und diese in der Steuererklärung korrekt angeben.
Nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei Ihrem neuen Finanzamt abgeben. Das Finanzamt, das für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie entweder online auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern oder telefonisch beim Bürgerservice des Finanzamts erfragen.
Ja, in Deutschland müssen Erträge aus Kryptowährungen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin gelten als private Veräußerungsgeschäfte und unterliegen daher der Besteuerung.
An- und Verkäufe im Internet sind grundsätzlich dann einkommen- bzw. umsatzsteuerpflichtig, wenn sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeübt werden. Dabei kommt es auf die Häufigkeit und den Umfang der Tätigkeit an. Bei gelegentlichen Verkäufen von privaten Gebrauchsgegenständen ist in der Regel keine Einkommen- oder Umsatzsteuerpflicht gegeben. Hierbei handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte, die in der Regel steuerfrei sind. Wenn jemand jedoch regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, gilt dies als gewerbliche Tätigkeit und es besteht eine Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht. In diesem Fall müssen Einkünfte aus dem Verkauf als Betriebseinnahmen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und es muss Umsatzsteuer auf die verkauften Waren bzw. Dienstleistungen abgeführt werden.
Als privater Steuerzahler in Deutschland können Sie bestimmte Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Wohngebäude steuerlich geltend machen. Dazu gehören auch Kosten für den Einbau einer neuen Heizung. Kosten für handwerkliche Tätigkeiten können im Rahmen der "haushaltsnahen Dienstleistungen" abgesetzt werden. Dazu zählen auch die Arbeitskosten für den Einbau einer neuen Heizung. Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar. Zusätzlich können Sie die Kosten für die Anschaffung einer neuen Heizung im Rahmen der "energetischen Gebäudesanierung" steuermindernd geltend machen. Hier gilt insbesondere §35c EstG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Sollten Sie zu diesen steuerlich komplexen Themen Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.